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Haftung auf der Baustelle

die Haftpflicht in Deutschland

Nach § 823 des BGB haftet jeder für Schäden die einem Dritten zugefügt werden. Die Haftungshöhe ist unbegrenzt. Eine Haftpflichtversicherung hilft hier und schützt den Versicherungsnehmer und dessen Familie. Die günstige Haftpflicht Prämie ist nicht sonderlich hoch. Achten Sie unbedingt auf eine ausreichende Haftpflicht Versicherungssumme.

Haftpflichtversicherung - Haftpflicht günstig

Innerhalb eines Haftpflicht Standardvertrages sind allg. Gefahren des Alltags versichert. Spezielle Deckungserweiterungen sind zusätzlich möglich und in vielen Fällen dringend angeraten. (z.B.: deliktunfähige Kinder, Forderungsausfalldeckung usw.)

günstige Haftpflicht Versicherung (privat)

Die unterschiedlichen Bereiche bzw. deren Risiken sind jeweils separat zu versichern. (z. B. Privat-Haftpflichtversicherung, Hunde-Haftpflichtversicherung, Pferde-Haft­pflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Bauherren-Haftpflichtversiche­rung u.s.w.). In der Privat-Haftpflichtversicherung gibt es günstige Haftpflicht Tarife für Familien und Lebensgemeinschaften sowie für Singles ob mit oder ohne Kin­dern.

Tierhalter Haftpflicht (privat)

Pferdehaftpflicht - Pferdehaftpflichtversicherung

Oft wird die Pferdehaftpflicht - Pferdehaftpflichtversicherung in einem Gesamtpaket, in einer Kombination angeboten oder überschneiden sich inhaltlich. Aus diesem Grund ist oft eine genaue Prüfung im Einzelfall wichtig. Wer ein Pferd hält, sollte unbedingt eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Für Reiter ist unbedingt eine Unfallversicherung empfehlenswert. Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch für Haftungsfälle außerhalb des Reitsports sinnvoll. Wer einen Reitstall, einen Zuchtbetrieb oder einen Pensionsbetrieb führt, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Für Reitlehrer ist eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.

Hundehaftpflicht

Haftpflicht - Verschuldenshaftung

Haftpflicht - Verschuldenshaftung
I.d.R. besteht die Haftpflicht zum Schadenersatz nur bei einem Verschulden des Schädigers auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Beispiel: unerlaubte Handlung oder Vertragsverletzung). Die Darlegungs- und Beweislast liegt i.d.R. generell beim Geschädigten. Im Rahmen der Haftpflicht besteht Anspruch auf Schadenersatz für Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Schmerzensgeld.

Verschuldensformen

Vorsatz Fahrlässigkeit
vorsätzlich bedingt vorsätzlich leicht fahrlässig grob fahrlässig
handelt wer bewusst oder gewollt schädigt handelt, wer den Schaden billigend in Kauf nimmt handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt - § 276 BGB handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt

Haftpflicht - Gefährdungshaftung

sieht jedoch auch vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung oder eines Verkehrsmittels für die Gefahren, die von dieser Einrichtung bzw. diesem Verkehrsmittel ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.

Haftung basierend auf Gefährdung:

Gesetzbuch Betreff
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 701 Haftung des Gastwirts
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 833 Luxustier
Haftpflichtgesetz §§ 1, 2 Bahn und Energieanlagen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 22 Gewässer
Straßenverkehrsgesetz (StvG) § 7 Kfz-Halter
Produkthaftungsgesetz (ProdHG) §§ 1 ff. Produkthaftung
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) § 1 ff. Umwelteinwirkungen
Arzneimittelgesetz (AMG) § 84 Arzneimittel
Gentechnikgesetz (GenTG) §§ 32 ff Gentechnische Anlagen
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §§ 33 ff. Luftfahrzeuge
Atomgesetz (AtomG) §§ 25 ff. Kernanlagen

Beispiel / Textauszug § 7 StVG "(1) Wird bei dem Betrieb eines Kfz ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen"

Hieraus ergibt sich, dass der Halter des Fahrzeuges aus der reinen Betriebsgefahr des Kfz haftet. Somit hat der Geschädigte bei der Gefährdungshaftung lediglich zu beweisen, dass der in Anspruch Genommene für den Schaden einzutreten hat. Auf ein Verschulden des Kfz-Halters kommt es demnach nicht an.

Ausschluss der Ersatzpflicht - § 7 StVG - (gilt nicht bei gewerbsmäßiger Beförderung)

"(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs noch auf einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht. Als unabwendbar gilt ein Ereignis insbesondere dann, wenn es auf das Verhalten des Verletzten oder eines nicht bei dem Betrieb beschäftigten Dritten oder eines Tieres zurückzuführen ist und sowohl der Halter als der Führer des Fahrzeugs jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat.

Im Rahmen der Haftpflicht besteht Anspruch auf Schadenersatz für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Haftpflicht - Verjährung

Der Zweck der Verjährung wurde vom Bundesgerichtshof dahingehend definiert, dass sie dem Rechtsfrieden und der Sicherheit im Rechtsverkehr dient. Für die unterschiedlichen Rechtsansprüche bestehen unterschiedliche Verjährungsfristen Zivilrecht: Seit dem 1.1.2002 besteht ein neues Verjährungsrecht. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Diese Verjährungsfrist betrifft die Mehrzahl von Ansprüchen des alltäglichen Rechtsverkehrs , insbesondere die Ansprüche aus Verträgen aber auch von Schadenersatzansprüchen.

Die Verjährung kann durch unterschiedliche Umstände gehemmt werden.(z.B. Klageerhebung oder Zustellung Mahnbescheid und weiterer div. Gründe).Damit nach einer bestimmten Zeit Rechtsklarheit geschaffen ist, hat der Gesetzgeber absolute Verjährungsfristen / Höchstfristen eingeführt. Für die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt diese 10 Jahre. Diese tritt ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und Kentniss davon ein. Im Falle von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beträgt sie 30 Jahre.

Auf Grund des doch recht komplizierten Verjährungsrechtes empfiehlt es sich qualifizierten Rechtsrat einzuholen.