Haftpflicht Kfz

Der Abschluss der Haftpflicht Kfz Versicherung ist gesetzliche Pflicht, da die Verletzungen von Personen und/oder die Beschädigung von fremden Sachen sehr hohe Schadenersatzansprüche auslösen kann.

Folgende Mindestversicherungssummen gelten nach den gesetzlichen Bestimmungen: 2.500.000 EUR bei Personenschäden, 7.500.000 Euro bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen, 500.000 Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden.