Schadenersatzansprüchen von Sozialversicherungen und Arbeitgebern in Folge von verursachten Personenschäden. Beispiel: Wird eine von Ihnen geschädigte Person erwerbsunfähig, so erhält sie von dem entsprechenden Sozialversicherungsträger eine Rente. Die Sozialversicherung holt sich die Rente jedoch von Ihnen bzw. Ihrer Standard Haftpflichtversicherung zurück (nimmt Sie in Regress). Die Rente wird von der Standardversicherung jedoch nicht übernommen wenn die geschädigte Person ein Verwandter 1. Grades (z. B. Ehegatte, Kind) ist.Einige Versicherungsgesellschaften bieten jedoch eine Klausel an, die diese Regressansprüche der Sozialversicherungsträger in jedem Fall abdeckt.