Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

Schadenersatzansprüchen von Sozialversicherungen und Arbeitgebern in Folge von verursachten Personenschäden. Beispiel: Wird eine von Ihnen geschädigte Person erwerbsunfähig, so erhält sie von dem entsprechenden Sozialversicherungsträger eine Rente. Die Sozialversicherung holt sich die Rente jedoch von Ihnen bzw. Ihrer Standard Haftpflicht­versicherung zurück (nimmt Sie in Regress). Die Rente wird von der Standard­versicherung jedoch nicht übernommen wenn die geschädigte Person ein Ver­wandter 1. Grades (z. B. Ehegatte, Kind) ist.Einige Versicherungsgesellschaften bieten jedoch eine Klausel an, die diese Regressansprüche der Sozialversicherungsträger in jedem Fall abdeckt.